Quelle: SPORTUNION
Am 19. Mai sollen weitreichende Öffnungsschritte für den Sportbereich stattfinden, Indoor-Sport und Sportveranstaltungen mit Kantinenbetrieb werden laut der Bundesregierung wieder möglich sein. Bereits ab dem 03. Mai wird Nachwuchssport in Vereinen wieder in allen Bundesländern sicher stattfinden (auch im Osten). Damit wird der seit November 2020 geltende Corona-Lockdown für den Vereinssport beendet. Die SPORTUNION zeigt sich erfreut, dass die wichtige Überzeugungsarbeit der Dach- und Fachverbände endlich Wirkung gezeigt hat.
Österreich wieder fit machen
„Österreichs rund 15.000 Sportvereine erleben im Mai nach rund einem halben Jahr endlich ein großes Erwachen! Wir begrüßen die geplanten Öffnungsschritte der Bundesregierung, womit mehr Bewegung und Lebensfreude in den Alltag zurückkehrt. Aufgrund des steigendenden Bewegungsmangels kommt es – abseits der Corona-Erkrankung – vermehrt zu anderen Krankheiten und Folgeschäden, was zahlreiche Studien belegen. Umso wichtiger wird es sein, dass Österreichs Vereinssport bestmögliche Rahmenbedingungen vorfindet, damit unser Land wieder fit gemacht werden kann“, so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald, der nach der richtungsweisenden Entscheidung hofft, dass sobald wie möglich die Maßnahmen des #comebackstronger-Pakets umgesetzt werden.
Die neuen Maßnahmen im Überblick:
Indoor
- An Sportstätten gilt eine FFP2-Maskenpflicht (an der Rezeption oder in der Umkleide), außer bei der Sportausübung selbst. Beim Betreten muss dabei ein gültiges, negatives Testergebnis, ein Impfnachweisoder die Bestätigung einer durchgemachten Corona-Erkrankungvorgelegt werden (Grüner Pass). Zudem ist ein verpflichtender Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten (20m2 Fläche pro Person).
- Bei Kontaktsportarten dürfen die Abstandsregeln kurzfristig unterschritten werden: Daher ist etwa auch Fußball wieder erlaubt.
- Für Zuschauer gilt: Maximal 50 Prozent der Sitzplätze dürfen belegt werden. Indoor zudem maximal 1.500 Zuschauer, Outdoor maximal 3.000.
Outdoor
- Sport in üblicher Mannschaftsgröße ist wieder möglich, bei Kontakt- und Mannschaftssportarten gelten die oben genannten Nachweise (Testergebnis, Impfnachweis, etc.).
- Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Coronabeauftragten, eine Coronabeauftragte ernennen.
- Die Anzeige und Bewilligungspflicht gilt bei Sport-Veranstaltungen nicht für die Sportausübung selbst, schon aber für allfällige Zuschauer an der Sportstätte.
- Sperrstunde ist 22 Uhr
- Breitensport ist ebenfalls in Gruppengröße im öffentlichen Raum möglich, aber maximal mit 10 Personen.